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   OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08 (2)   

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OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08 (2) (https://dejure.org/2011,83073)
OLG München, Entscheidung vom 08.12.2011 - 34 Sch 25/08 (2) (https://dejure.org/2011,83073)
OLG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 34 Sch 25/08 (2) (https://dejure.org/2011,83073)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber worin diese besteht (BAG vom 15.4.2009, 3 AZB 93/08 zitiert nach juris).

    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner eine durch den titulierten Anspruch festgelegte Verpflichtung erfüllt hat, nicht aber, worin diese besteht (BAG vom 15.4.2009, 3 AZB 93/08 zitiert nach juris).

    Zudem ist ein Rückgriff auf andere Urkunden wie etwa den Schiedsspruch oder die im Tenor genannte Vereinbarung nicht zulässig (BAG vom 15.4.2009, 3 AZB 93/08 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 95; HK-ZPO/Kindl 4. Aufl. § 704 Rn. 6; Seiler in Thomas/Putzo ZPO 32. Aufl. § 704 Vorbem I-III Rn. 16; MüKo/Krüger ZPO 3. Aufl. § 704 Rn. 8; Musielak/Lackmann ZPO 8. Aufl. § 704 Rn. 6).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08
    Dem würde der Ausspruch des Schiedsgerichts ersichtlich nicht genügen, weil er letztlich nur den Inhalt der gesetzlichen Verpflichtung wiedergibt, was im Allgemeinen nicht ausreichend ist (vgl. BGH DB 2007, 1190).

    Die Begrenzung des Anspruchs auf solche Geschäfte, "für die dem Kläger eine Provision gebührt" (vgl. § 87c Abs. 2 a.E. i.V.m. § 87 HGB), wiederholt nur den gesetzlichen Wortlaut (BGH DB 2007, 1190), ohne den Kreis der provisionspflichtigen Geschäfte, über den ein Buchauszug zu erteilen ist, selbst hinreichend abzugrenzen.

  • BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des

    Auszug aus OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08
    Rechtsgrundlage für das verfahrensgegenständliche Begehren bildet nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NZG 2011, 554; NJW-RR 2010, 279; NJW-RR 2007, 1475) ausschließlich § 887 ZPO.

    Dieser ist im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 887, 888 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1475; BGHZ 161, 67).

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08
    Dieser ist im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 887, 888 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1475; BGHZ 161, 67).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09

    Abrechnung über Provision des Handelsvertreters: Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08
    Rechtsgrundlage für das verfahrensgegenständliche Begehren bildet nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NZG 2011, 554; NJW-RR 2010, 279; NJW-RR 2007, 1475) ausschließlich § 887 ZPO.
  • BGH, 13.08.2009 - I ZB 43/08

    Zuständigkeit deutscher Gerichte i.R.e. Beschränkung der Zwangsvollstreckung im

    Auszug aus OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08
    Rechtsgrundlage für das verfahrensgegenständliche Begehren bildet nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NZG 2011, 554; NJW-RR 2010, 279; NJW-RR 2007, 1475) ausschließlich § 887 ZPO.
  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 71/04

    Pflichten des Auftraggebers zur Unterrichtung des Unternehmers über die Gefahr

    Auszug aus OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08
    Daran ändert die Vollstreckbarerklärung des (Teil-) Schiedsspruchs durch den Senat nichts, da es im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nicht darauf ankommt, ob der Spruch einen vollstreckbaren Inhalt hat (BGH NJW 2006, 995; OLG Frankfurt vom 30.9.2010, 26 Sch 6/10 zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2002 - 5 W 2/02

    Bucheinsicht des Handelsvertreters: Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers oder

    Auszug aus OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08
    Teilweise wird dies großzügiger gesehen (Staub/Emde HGB 5. Aufl. § 87c Rn. 171; auch OLG Frankfurt MDR 2002, 478), jedoch als Mindestmaß verlangt, dass der Zeitraum und die Geschäfte bezeichnet sind, für die der Auszug zuerkannt ist (Emde MDR 2003, 1151/1159; siehe etwa auch OLG Hamburg MDR 1968, 673), während der Begriff des Buchauszugs wegen seiner in der Rechtsprechung gefundenen Konkretisierung hinreichend bestimmt ist und dieser den Umfang der daraus abzuleitenden Verpflichtung, nämlich alles zu übermitteln, was provisionsrelevant ist, auch vollstreckungsrechtlich ausreichend umschreiben dürfte.
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2009 - 5 W 103/09

    Vollstreckungsfähigkeit eines auf Nachbesserung gerichteten Vergleichs;

    Auszug aus OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08
    Zudem ist ein Rückgriff auf andere Urkunden wie etwa den Schiedsspruch oder die im Tenor genannte Vereinbarung nicht zulässig (BAG vom 15.4.2009, 3 AZB 93/08 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 95; HK-ZPO/Kindl 4. Aufl. § 704 Rn. 6; Seiler in Thomas/Putzo ZPO 32. Aufl. § 704 Vorbem I-III Rn. 16; MüKo/Krüger ZPO 3. Aufl. § 704 Rn. 8; Musielak/Lackmann ZPO 8. Aufl. § 704 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2010 - 26 Sch 6/10

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach der Schiedsgerichtsordnung der

    Auszug aus OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08
    Daran ändert die Vollstreckbarerklärung des (Teil-) Schiedsspruchs durch den Senat nichts, da es im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nicht darauf ankommt, ob der Spruch einen vollstreckbaren Inhalt hat (BGH NJW 2006, 995; OLG Frankfurt vom 30.9.2010, 26 Sch 6/10 zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2010 - 13 Sch 1/10

    Zwangsgeldverhängung bei für vollstreckbar erklärtem Schiedsspruch: Zulässigkeit

  • OLG Saarbrücken, 15.06.2001 - 1 U 78/01

    Teilurteil, Buchauszug, Unzulässigkeit eines auf einen bestimmten Zeitraum

  • OLG Hamm, 13.02.1968 - 20 U 200/67
  • OLG München, 18.06.2012 - 34 Sch 32/11

    Zwangsgeldfestsetzung: Befugnis des staatlichen Gerichts zur Prüfung eines einer

    15 1. Das Oberlandesgericht München ist zuständig auch für Entscheidungen nach §§ 887 f. ZPO, wenn Grundlage für die beantragte Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein Schiedsspruch bildet, den dieses Gericht gemäß seiner Zuständigkeit nach § 1062 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 5 ZPO i.V.m. § 8 GZVJu vom 16.11.2004 (GVBl S. 471) für vollstreckbar erklärt hat (vgl. Senat vom 8.12.2011, 34 Sch 025/08; Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl. § 887 Rn. 6).

    Denn in diesem Punkt ist der Schiedsspruch nicht ausreichend bestimmt (siehe auch Senat vom 8.12.2011, 34 Sch 025/08).

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   OLG München, 22.01.2010 - 34 Sch 25/08   

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https://dejure.org/2010,81362
OLG München, 22.01.2010 - 34 Sch 25/08 (https://dejure.org/2010,81362)
OLG München, Entscheidung vom 22.01.2010 - 34 Sch 25/08 (https://dejure.org/2010,81362)
OLG München, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 34 Sch 25/08 (https://dejure.org/2010,81362)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.2007 - III ZB 95/06

    Berücksichtigung von Einwendungen im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines

    Auszug aus OLG München, 22.01.2010 - 34 Sch 25/08
    Strittige materiell-rechtliche Einwendungen gegen den im Schiedsspruch zuerkannten Anspruch selbst, die nach Erlass des Schiedsspruchs entstanden sind, können im Vollstreckbarerklärungsverfahren jedenfalls dann nicht berücksichtigt werden, wenn sie selbst in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fallen (vgl. Reichold in Thomas/Putzo ZPO 30. Aufl. § 1060 Rn. 3; siehe auch BGHZ 99, 143; Senat vom 22.2.2006, 34 Sch 002/06 = OLG-Report 2006, 405, und vom 17.7.2006, 34 Sch 011/06; a.A. wohl BGH NJW-RR 2008, 659/662), das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die geltend gemachten Einwendungen der Schiedsvereinbarung unterliegen (Musielak/Voit ZPO 7. Aufl. § 1030 Rn. 7).

    Die Frage, ob bei einem abgeschlossenen Schiedsverfahren im Interesse der Verfahrenskonzentration bestrittene Einwendungen im Vollstreckbarerklärungsverfahren zuzulassen sind (BGH NJW-RR 2008, 659), die an sich zum Anwendungsbereich der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gehören, braucht daher nicht entschieden zu werden.

  • BGH, 18.01.2007 - III ZB 35/06

    Vollstreckbarerklärung eines Teil-Schiedsspruchs hinsichtlich der

    Auszug aus OLG München, 22.01.2010 - 34 Sch 25/08
    Er kann daher für vollstreckbar erklärt werden (BGH WM 2007, 1050).
  • BGH, 08.03.2007 - III ZB 21/06

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs für und gegen den Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG München, 22.01.2010 - 34 Sch 25/08
    Die Vollstreckbarerklärung dient nicht nur dazu, die Zwangsvollstreckung zu ermöglichen, sondern soll auch den Schiedsspruch gegen die Geltendmachung von Aufhebungsgründen umfassend absichern (BGH NJW-RR 2007, 1366; NJW-RR 2006, 995; Senat vom 29.7.2009, 34 Sch 006/09).
  • BGH, 03.12.1986 - IVb ZR 80/85

    Einrede des Schiedsvertrages gegenüber Vollstreckungsabwehrklage

    Auszug aus OLG München, 22.01.2010 - 34 Sch 25/08
    Strittige materiell-rechtliche Einwendungen gegen den im Schiedsspruch zuerkannten Anspruch selbst, die nach Erlass des Schiedsspruchs entstanden sind, können im Vollstreckbarerklärungsverfahren jedenfalls dann nicht berücksichtigt werden, wenn sie selbst in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fallen (vgl. Reichold in Thomas/Putzo ZPO 30. Aufl. § 1060 Rn. 3; siehe auch BGHZ 99, 143; Senat vom 22.2.2006, 34 Sch 002/06 = OLG-Report 2006, 405, und vom 17.7.2006, 34 Sch 011/06; a.A. wohl BGH NJW-RR 2008, 659/662), das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die geltend gemachten Einwendungen der Schiedsvereinbarung unterliegen (Musielak/Voit ZPO 7. Aufl. § 1030 Rn. 7).
  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Sch 2/06

    Keine Prüfung materiellrechtlicher Einwendungen gegen titulierten Anspruch im

    Auszug aus OLG München, 22.01.2010 - 34 Sch 25/08
    Strittige materiell-rechtliche Einwendungen gegen den im Schiedsspruch zuerkannten Anspruch selbst, die nach Erlass des Schiedsspruchs entstanden sind, können im Vollstreckbarerklärungsverfahren jedenfalls dann nicht berücksichtigt werden, wenn sie selbst in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fallen (vgl. Reichold in Thomas/Putzo ZPO 30. Aufl. § 1060 Rn. 3; siehe auch BGHZ 99, 143; Senat vom 22.2.2006, 34 Sch 002/06 = OLG-Report 2006, 405, und vom 17.7.2006, 34 Sch 011/06; a.A. wohl BGH NJW-RR 2008, 659/662), das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die geltend gemachten Einwendungen der Schiedsvereinbarung unterliegen (Musielak/Voit ZPO 7. Aufl. § 1030 Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2005 - 4 Sch 2/05

    Schiedsverfahren: Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches mit vereinbartem

    Auszug aus OLG München, 22.01.2010 - 34 Sch 25/08
    Die maßgebliche Schiedsabrede umfasst derartige Streitigkeiten unter anderem dann, wenn sie - wie hier - so gefasst ist, dass sie sich auf alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erstrecken soll (OLG Saarbrücken vom 16.9.2005, 4 Sch 2/05 zitiert nach juris).
  • OLG München, 01.02.2008 - 34 Sch 18/07

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Beachtlichkeit des

    Auszug aus OLG München, 22.01.2010 - 34 Sch 25/08
    Es ist dann nicht Sache des staatlichen Gerichts, im Vollstreckbarerklärungsverfahren eines Teilschiedsspruchs der Frage nachzugehen, inwieweit die erteilte Auskunft den zuerkannten Auskunftsanspruch der Antragstellerin auch tatsächlich erfüllt (Senat vom 1.2.2008, 34 Sch 018/07 = SchiedsVZ 2008, 152; Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 68. Aufl. § 1060 Rn. 10).
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